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Empfehlungen und Massnahmen des SFRV im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie (COVID-19)

Aufgrund der aktuellen Situation informiert der Vorstand des Schweizer Freizeitreitverbandes SFRV über die folgenden Empfehlungen und Massnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie (COVID-19). Diese gelten vorerst bis am 19. April 2020. Die nachfolgenden Informationen decken sich mit den Auskünften vom Schweizerischen Pferdesportverbands SVPS.

Weitere Informationen Reitschulbetrieb sowie Versorgung und Bewegung der Pferde: Medienmitteilung Pferdesport und Coronavirus SVPS


  1. Grundsätzlich gelten die Auflagen des Bund gemäss COVID-19-Verordnung 2 (bis 19. April 2020)

  2. Der SFRV zählt auf die Eigenverantwortung und Solidarität aller Pferdefreunde und -verbände.

  3. Dem Pferdewohl ist in der aktuellen Situation bestmöglich Rechnung zu tragen.


Turniere und Ausbildungskurse

Gemäss COVID-19-Verordnung 2 sind alle Turniere/Wettkämpfe bis am 19. April 2020 abzusagen oder zu verschieben. Dies betrifft die SFRV HorseChallenge® in Bern und auch jegliche Kurse, Lehrgänge und Prüfungen, sowie Kurse für das Freizeitreitabzeichen SFRV als Vorbereitung Freizeitreitprüfung GOLD.

Wir werden uns bemühen, Lösungen für die Terminkoordination von verschobenen Veranstaltungen zu finden. Details dazu wird der Vorstand SFRV ab Mittwoch 18.03.2020 kommunizieren.


Reitschulbetrieb (gemäss Auskunft vom SVPS)

Um Menschenansammlungen zu vermeiden, müssen Freizeitbetriebe geschlossen werden. Das bedeutet, dass kein Gruppenreitunterricht abgehalten werden darf, um die Distanzregeln einzuhalten – insbesondere auch vor und nach dem Unterricht. Weitere Infos: Medienmitteilung Pferdesport und Coronavirus SVPS

Gemäss heutiger Information des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, mit welchem der SVPS in engem Kontakt steht, wurde die Frage des Einzelunterrichts an Reitschulen nun abschliessend beantwortet:

Reitschulen fallen unter die öffentlichen Einrichtungen, welche für das Publikum zu schliessen sind (Freizeitbetriebe), bzw. unter die verbotenen Veranstaltungen nach Art. 6 Abs. 1 und 2 COVID-19-Verordnung 2). Folglich ist auch der Einzelunterricht untersagt.

Wir bitten alle Betroffenen, sich, so schwierig die Situation sich aktuell auch gestaltet, dringend an dieses Verbot zu halten.


Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Informationen diesbezüglich sind auf der Website vom SECO aufgeschaltet: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus.html

Abklärungen werden zudem von Swiss Horse Professionals publiziert: http://www.swiss-horse-professionals.ch/de/arbeitsausfaelle-im-zusammenhang-mit-dem-coronavirus/


SFRV –Veranstaltungen und -Sitzungen

Alle Kommissionssitzungen sind online durchzuführen.

Für die bereits abgesagte Generalversammlung GV suchen wir nach einem Ersatzdatum.


Weitere Veranstaltungen (Hinweis vom SVPS)

Die Mitgliederverbände des SVPS und die ihnen angeschlossenen Vereine sind aufgerufen, sich Gedanken zu machen, welche Massnahmen im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten (interne Veranstaltungen, Kurse, Versammlungen usw.) zu treffen sind. Menschenansammlungen – auch solche, die die Auflagen von Bund und Kantonen erfüllen – sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Hygiene- und Social-Distancing-Massnahmen sind auf jeden Fall einzuhalten.


SFRV-Sekretariat

Das SFRV-Sekretariat ist weiterhin per E-Mail und Telefon erreichbar. Wir sind bemüht alle Anfragen schnellstmöglich zu beantworten. Wir bitten um Verständnis, sollte es zu Verzögerungen kommen.

Bei Fragen betreffend Ausbildungen: Fachstelle Ausbildung Nirina Meyer basisausbildung@sfrv-asel.ch


Versorgung und Bewegung der Pferde (Hinweis vom SVPS)

Die Versorgung und Bewegung der Pferde im Sinne des Tierschutzgesetzes ist sicherzustellen. Die Pferdebesitzer und -halter sind aufgerufen, den direkten Kontakt mit anderen Menschen möglichst zu vermeiden und alle Personen die Hygiene- und Social-Distancing-Massnahmen einzuhalten.

Wir empfehlen grösseren Pferdehaltungsbetrieben, ihre Mitarbeitenden nach Möglichkeit in feste Teams zu unterteilen, die nie gleichzeitig miteinander arbeiten. Solle ein Mitarbeiter eines Teams erkranken, müssen nur die Mitglieder des betroffenen Teams in Quarantäne. Damit bleibt die Versorgung und Bewegung der Pferde gewährleistet.

Tierärzte, Hufschmiede und Futtermittellieferanten dürfen im Stall verkehren. Notfalltransporte in und aus Tierkliniken sind erlaubt.


Die Spitäler sollten jetzt so gut es geht entlastet werden, das heisst für uns Pferdeleute auch, Unfälle zu vermeiden.

Das Verbot für die Aktivitäten wurde nicht erlassen um uns zu strafen, sondern um die medizinische Versorgung aufrecht erhalten zu können.


Wir verfolgen die Entwicklung kontinuierlich. Wenn nötig passen wir unsere Empfehlungen an und informieren Sie umgehend. Der Vorstand SFRV ist sich der Tragweite der Massnahmen bewusst. Angesichts der Epidemie geht die Sicherheit vor und steht über sportlichen und wirtschaftlichen Argumenten.



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